Schwarzwildbejagung/v.a. Saufang
Schwarzwildbejagung/v.a. Saufang

Schwarzwildbejagung/v.a. Saufang

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund des aktuellen Versandes von vom STMELF erarbeiteten  „Präsentationen“ zur Schwarzwildbejagung an alle Unteren Jagdbehörden in Bayern ohne Einbeziehung des BJV als „anerkannte Vereinigung der Jägerinnen und Jäger“ möchten wir  Ihnen nachfolgende Positionierung übermitteln.  

Die Schwarzwildbejagung stellt in Bayern Jäger, Grundeigentümer und die Verwaltungen vor große Herausforderungen. Ziel aller Beteiligten ist es, gemäß der Vorgaben des Jagdgesetzes, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zu vermeiden. Der BJV legt größten Wert darauf, dass diese Bemühungen den hohen Anforderungen der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes (insb. Muttertierschutz) Rechnung tragen. Zugleich muss die Verwertbarkeit des gewonnenen Wildbrets gewährleistet sein.

Der BJV widerspricht deshalb aktuellen Informationen des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums, welches „keine zu hohen Anforderungen“ bei der Antragsbegründung von Saufängen propagiert und den Saufang nicht ausschließlich als „ultima ratio“ in Erwägung zieht, energisch. Wir verweisen auf die gesetzlichen Bestimmungen, die den Einsatz von Saufängen nur in Ausnahmefällen zulassen, und auf den hohen Status des Tierschutzes, der auch für unser heimisches Schwarzwild gelten muss! Die hohen Auflagen der Veterinärbehörden für den Betrieb sind wichtig und dürfen nicht aufgeweicht werden. Der Fang von Schwarzwild in einem Saufang ist nach Ansicht des BJV nicht Teil der regulären, waidgerechten Jagdausübung in Bayern, sondern muss absolute Ausnahme bleiben.

Ebenso erteilt der BJV pauschalen Bestrebungen der Schonzeitverkürzung für männliche Wildschweine eine Absage und lehnt die hastig geforderte „forcierte Bejagung von Bachen“ ohne einen besonderen Hinweis auf die unbedingte Berücksichtigung des Muttertierschutzes ab. Formulierungen, die die Schonzeit von Wildtieren als „Bejagungshemmnis“ darstellen, führen in die völlig falsche Richtung und zeigen, dass Aspekte des Tierschutzes hinten angestellt werden.

Eine intensive und effektive Bejagung des Schwarzwildes ist notwendig, um landwirtschaftliche Flächen vor Schäden zu schützen, der Respekt vor dem Wildtier darf dabei aber nicht verloren gehen. Die im vergangenen Jagdjahr erzielte Schwarzwildstrecke (privat: 58.356 im Vorjahr 55642 und beim Staatsforst 12.847 im Vorjahr 13037) zeigt eindrucksvoll, dass eine effektive und dabei waidgerechte Bejagung mit regulären jagdlichen Mitteln möglich ist.

In diesem Zusammenhang bittet der BJV erneut zu prüfen, ob neben der ordnungsgemäßen Jagd der Fang von Schwarzwild in einem Saufang den aktuellen tierschutzrechtlichen Anforderungen und den hygienerechtlichen Vorschriften entspricht. Wir fordern im Sinne des Tierschutzes dazu auf, bis zur wissenschaftlichen Klärung dieses Sachverhaltes durch die Bayerische Akademie für Wild und Natur von der Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung von Saufängen Abstand zu nehmen und den Betrieb von existierenden Saufängen auszusetzen.

Bayerischer Jagdverband