Afrikanische Schweinepest
Stand: 02. April 2014
Polen meldete Mitte Februar Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen an der Grenze zu Weißrussland. Erst Ende Januar war in zwei Gebieten von Litauen, die ebenfalls an Weißrussland grenzen, die Tierseuche bei Wildschweinen festgestellt worden. Damit hat die Afrikanische Schweinepest EU-Gebiet erreicht.
Im Juni 2013 meldete Weißrussland in der Grenzregion zu Polen erste Fälle. Eine Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union kann nicht ausgeschlossen werden. Über Transportfahrzeuge, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, sowie mit Produkten aus nicht durchgegartem Fleisch (Schinken, Salami, usw.) infizierter Schweine könnte das Virus weiter verbreitet werden. Besonders das (illegale) Verfüttern von Speiseabfällen stellt hierbei eine Infektionsquelle dar.
Empfehlungen für Tierhalter, Jäger und Tierärzte
Beim Auftreten akuter Symptome, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können, und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sollten geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen Schweinepestinfektion an die zuständigen Untersuchungseinrichtungen der Länder weitergeleitet werden.
Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes an den EU-Grenzen ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden bzw. entsprechende Proben (v. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen.
Zahlreiche Dokumente hierzu sind auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Download eingestellt:
http://www.fli.bund.de/de/startseite/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest.html