Bejagung von Ringeltauben
Bejagung von Ringeltauben

Bejagung von Ringeltauben

In einer Mail vom 13.05.2015 hat das Landratsamt Hof nochmals auf seine Anordnung zur Bejagung von Ringeltauben hingewiesen. Demnach ist zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden der Abschuss von Ringeltauben durch die Jagdausübungsberechtigten in der Zeit vom 16.07. bis 31.10. eines jeden Jahres bewilligt. Die getroffene Anordnung gilt zusätzlich zur gesetzlichen Jagdzeit.