ASP bei Wildschweinen
ASP bei Wildschweinen

ASP bei Wildschweinen

Wie bereits schon in den Medien mitgeteilt, wurde ein ASP-infiziertes Wildschwein in einer Entfernung von nur 12 km von der deutschen Grenze aufgefunden. Mit Stand vom 22.01.2020 handelt es sich dabei um den 186. Fall in diesem Jahr (2019 waren es in ganz Polen insgesamt 2.468 Wildschweine und 48 Hausschweine).

Die Maßnahmen in Polen sind aber insbesondere darauf ausgerichtet, eine Ausbreitung der ASP in der Wildschweinpopulation nach Osten zu verhindern, weil in der angrenzenden östlichen Provinz Wielkopolskie mehr als 3,5 Millionen Hausschweine stehen, die es besonders zu schützen gilt. Die ersten Zäunungsmaßnahmen fanden deshalb auch östlich des aktuellen Epidemiegebiets statt und somit nicht an der Grenze zu Deutschland.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals an das Schreiben des Veterinäramtes des Landkreises Hof vom 28.11.2017 erinnern, mit dem alle Jägerinnen und Jäger gebeten wurden, alle tot aufgefundenen bzw. auch im Straßenverkehr getöteten Wildschweine im Rahmen des Monitoring zu beproben. Entsprechende Tupfer und Anträge wurden verteilt oder können auch noch bei den Veterinärämtern  (Bürgerstraße18 bzw. Schaumbergstraße 8) abgeholt werden. Als Aufwandsentschädigung erhält jeder Jäger für die Probeentnahme 20,00 €.

Bei Verdacht auf ASP soll die Fundstelle abgesichert bzw. markiert werden und es ist unverzüglich das jeweilige Veterinäramt zu verständigen. Bitte den Saukadaver nicht anfassen, nicht aufbrechen und nicht bewegen! Die Rufnummer für alle ASP-Verdachtsfälle ist die normale Veterinäramtes (Landkreis 09281  57-215). Es ist gewährleistet, dass rund um die Uhr und am Wochenende ein Amtsveterinär erreichbar ist. Außerhalb der Dienstzeit wird auf eine Handynummer weitergeleitet.