Zukünftige Verfahrensweise bei der Entsorgung von radioaktiv belasteten Wildschweinen
Zukünftige Verfahrensweise bei der Entsorgung von radioaktiv belasteten Wildschweinen

Zukünftige Verfahrensweise bei der Entsorgung von radioaktiv belasteten Wildschweinen

Die Entsorgung der belasteten Wildschweine muss aus genannten Gründen ebenfalls ab 01.10.2017 umgestellt werden und kann  zukünftig  nur noch über das TBA-Fahrzeug erfolgen, um einerseits die unschädliche Beseitigung sicherzustellen, andererseits um die für den Entschädigungsantrag notwendige Entsorgungsbescheinigung zu erhalten. Der geöffnete Tierkörper gilt als Schlachtabfall, die TBA berechnet für die Abholung 12,50 €/ pro 100kg inclusive Bescheinigung. Bei der Anmeldung ( TBA Walsdorf Tel.: 09549/366 o. 7875; Fax: 09549/7804 ) zur Abholung ist die Wildmarkennummer unbedingt anzugeben, sie erscheint dadurch auf dem Entsorgungsnachweis. Sammelabholungen und Bescheinigungen sind möglich. Laut Auskunft von Herrn Zirbs vom Landratsamt Hof, übernimmt das Landratsamt bei Abholung von mehreren Wildschweinen die Gebühr. Eine Sammelabholung ist also äußerst sinnvoll.

In diesem Zusammenhang entfallen die bisher zu zahlende Gebühr in Höhe von 5,00 € und die dem Einlieferer entstehenden Treibstoffkosten. Außerdem ist ja auch der Zeitaufwand nicht zu vernachlässigen. Gegen die obige Regelung sollte also aus unserer Sicht nichts einzuwenden sein.

Die o.g. Verfahrensweise gilt nur für radioaktiv belastete Wildschweine, für alle anderen Tierarten oder Schlachtabfälle von Wildtieren steht die Wildtiersammelstelle in der Hohensaas weiterhin zur Verfügung.