Afrikanische Schweinepest in Tschechien
Afrikanische Schweinepest in Tschechien

Afrikanische Schweinepest in Tschechien

Durch die Unteren Jagdbehörden wurden wir gebeten, die Jäger von Ausbruch der ASP in Tschechien zu unterrichten:

Karte: ASF in Estland, Lettland, Litauen, Polen, in der Ukraine und in der Tschechischen Republik, Stand 28.06.2017, 9:15 Uhr

(Meldung von Animal Health online)

Aus dem Osten Tschechiens wird ein Fall von Afrikanischer Schweinepest gemeldet. Wie das Internationale Tierseuchenamt in Paris aktuell mitteilt, wurde das Virus bei einem verendeten Wildschwein in der Nähe des Dorfes Želechovice im Bezirk Zlin, 300 Kilometer südöstlich von Prag, nachgewiesen. Andere Quellen sprechen von zwei Wildschweinen. Wie das Virus dorthin gelangt ist, bleibt unklar. Damit ist die Afrikanische Schweinepest nur noch rund 300 Kilometer Luftlinie von der deutschen Grenze entfernt, jedoch bereits 80 km an unseren Nachbarn Österreich herangerückt.

Das Risiko einer Weiterverbreitung und einer Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union ist hoch. Mit Produkten aus nicht durchgegartem Fleisch (Schinken, Salami, usw.) infizierter (Wild-)Schweine und über Fahrzeuge, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, kann das Virus weiter verbreitet werden. Besonders das (illegale) Verfüttern oder unsachgemäße Entsorgen von Speiseabfällen an Haus- oder Wildschweine stellt hierbei eine Infektionsquelle dar.

Nicht nur Schweinehalter sind aufgerufen, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Regeln guter Betriebshygiene unbedingt einzuhalten, auch Touristen können dazu beitragen, dass die Krankheit nicht eingeschleppt wird. Insbesondere sind Jagdtouristen aufgerufen, sich zu informieren und besondere Schutzmaßregeln zu berücksichtigen.

Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Europa ist  die Jägerschaft aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden und geeignete Proben (v. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen. Der Bayerische Jagdverband appelliert an die Jägerinnen und Jäger, in Alarmbereitschaft zu sein und Auffälligkeiten im eigenen Revier unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen (Informationen zur ASP siehe Anlagen).

Weiterhin wird der Aufklärung insbesondere von Reisenden über die Gefahr der ASP ein hohes Maß an Bedeutung beigemessen. Die entsprechende, in 2014 initiierte viersprachige Plakatierung an Tankstellen, Raststätten und Autobahnparkplätzen wird seitdem fortgesetzt. Außerdem werden Transporteure von Tieren und Fleisch verstärkt auf die strikte Einhaltung der Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge sowie Saisonarbeitskräfte auf die ordnungsgemäße Entsorgung von mitgebrachten Lebensmitteln hingewiesen.

Im Anhang sehen Sie ein aktuelles Schreiben des BayStMUV vom 28. Juni 2017 an den ASP-Koordinierungskreis, in dem auch der BJV mitwirkt. Bitte beachten Sie die aufgeführten Maßnahmen, die helfen sollen, eine Einschleppung der ASP zu verhindern oder aber rasch zu erkennen.

Vor dem Hintergrund, dass im Osten Polens und in den baltischen Staaten ASP im größeren Umfang verbreitet ist und zahlreiche Transportwege aus diesen Staaten quer durch Deutschland verlaufen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. durch unachtsam entsorgte Speisereste, („die Wurstsemmel am Autobahnparkplatz“) der Erreger in unsere heimische Schwarzwildpopulation eingetragen wird, und dann über die Wildschweine auch Hausschweine infiziert werden. Das wäre nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht eine Katastrophe.

Effektive Früherkennungs- und Monitoring-Programme, die eine Einschleppung eines Tierseuchenerregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchenbekämpfung von enormer Bedeutung. Je früher eine Tierseuche wie die ASP entdeckt und adäquate Seuchen-Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine weitere Verbreitung zu unterbinden und die Seuche rasch zu tilgen. Aus diesem Grund ist eine ständige Überwachung des Seuchengeschehens notwendig und geboten. In Deutschland wurde deshalb ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen aufgebaut (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPestMonV vom 09.11.2016).

Danach werden nun solche Tiere untersucht, bei denen es Hinweise auf eine Infektion gibt. Im Fokus stehen deshalb verendet aufgefundene sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt wurden. (Die im Rahmen des ASP-Monitorings gewonnenen Proben werden gleichzeitig auch auf das Virus der Klassischen Schweinepest untersucht werden, die klinisch nicht von der Afrikanischen Schweinepest zu unterscheiden ist.)

Daneben sollen weiterhin Blutproben gesund erlegter Wildschweine sowie Hausschweine auf Antikörper gegen das Virus der Afrikanischen Schweinepest und auf Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest untersucht werden.

Jagdausübungsberechtigte haben nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde die Verpflichtung, an der Beprobung der Wildschweine (Tupfer-, Blut- und Organproben) mitzuwirken.

ANLAGEN

DJV: Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien

Landkreis Hof: Veterinärwesen/Amtstierarzt

FLI: FAQ Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild

StMUV: ASP-Koordinierungskreis