Neues aus der Jägerschaft und dem Hegering Konradsreuth
Neues aus der Jägerschaft und dem Hegering Konradsreuth

Neues aus der Jägerschaft und dem Hegering Konradsreuth

1. Revierkurier 3.2016 (siehe Anlage)

2. Amtl. Statistik für das Jagdjahr 2015/2016 (siehe Anlage)

3. Änderung bei der Beantragung des Schadensausgleiches für radioaktiv belastetes Wild

Das Landratsamt Hof hat mitgeteilt, dass das städt. Veterinäramt Hof unterdessen das Muster der Entsorgungsbescheinigung geändert bzw. ergänzt hat. Die Handelspapiernummer erfährt das Städt. Veterinäramt Hof jedoch erst nach der Leerung der Sammelstelle durch den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern. Die Abholbescheinigungen werden monatlich von der Firma Berndt, die die Sammelstelle im Auftrag des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern entleert, übersandt. Die Entsorgungsbescheinigungen können daher nicht mehr bei der Abgabe des zu entsorgenden Wildes ausgehändigt werden.

Das Städt. Veterinäramt Hof wird die Entsorgungsbescheinigungen aus Kostengründen gesammelt an das Landratsamt Hof für die Beantragung des Schadensausgleichs übersenden. Wenn dies nicht gewünscht sein sollte, weil z.B. das Wild im Landkreis Wunsiedel erlegt wurde und der Entschädigungsantrag beim Landratsamt Wunsiedel gestellt werden muss, muss dies beim Städt. Veterinäramt Hof angegeben werden. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (z.B. Landratsamt Wunsiedel) kann auch das Original der Entsorgungsbescheinigung zu gegebener Zeit beim Landratsamt Hof anfordern, wenn diese bereits an das Landratsamt Hof weitergeleitet worden ist.

Falls der zulässige Grenzwert überschritten wird, kann nachfolgender Schadensausgleich beantragt werden:

  • für einen Frischling in Höhe von            100,00 €
  • für ein mindestens einjähriges Stück     200,00 €

Dem Antrag müssen das originale Messprotokoll und die originale Rechnung der Untersuchungskosten beigelegt werden. Die Handelspapiernummer wird dann durch das Landratsamt Hof bzw. die zuständigen Unteren Jagdbehörden ergänzt.

Anfallende Wildkörper können in der Entsorgungsstation beim Kreisbauhof entsorgt werden. Außerdem stehen das städt. Veterinäramt und das Landratsamt Hof für Rückfragen gerne zur Verfügung.

4. Geflügelpest (Vogelgrippe)

Die Stadt Hof hat mit anhängender Allgemeinverfügung vom 31.01.2017 das Stadtgebiet als Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet festgelegt, da im Bereich der Saale   beim Hofer Hallenbad infizierte Schwäne aufgefunden wurden.

Es gelten nun wieder die Regelungen, dass

  1. in Jagdrevieren im Bereich der Stadt Hof, die Jagd auf Federwild ausdrücklich verboten ist ( I. Nr. 5 bzw. ab 22. bis 30. Tag nur mit Genehmigung)
  2. freilaufende Hunde nicht erlaubt sind (Stadt Hof I. 2. Absatz 2 Nr. 2 ). Dies betrifft auch freilaufende Hunde bei Jagdeinsätzen.

Bitte beachtet dabei, dass derzeit nur Jagdreviere innerhalb des Stadtgebietes von den Regelungen betroffen sind.

5. Sozialwahl 2017

Die für die Beteiligung an der Sozialwahl notwendigen 1.000 Unterstützerunterschriften wurden mit 3.585 eingereichten Unterschriften weit übertroffen, davon kamen 2.400 allein aus Bayern. Nun werden seitens der SVLFG ab Anfang Februar Fragebögen zur Erstellung des sog. Wahlverzeichnisses an die Revierinhaber verschickt. Nur wer diese vollständig ausfüllt und innerhalb der vorgegebenen Frist an die SVLFG zurückschickt, kann im Mai 2017 an den Sozialwahlen teilnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber (bei Pächtergemeinschaften alle Pächter bzw. Mitpächter) und deren Ehepartner. Wichtig ist, dass im Fragebogen alle Wahlberechtigten benannt werden. Ebenso ist anzugeben, welcher Gruppe man angehört. Jagdpächter, die keine Angestellten beschäftigen, gehören zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte, kurz SofA genannt. Nur wenn sich alle wahlberechtigten Revierinhaber und deren Ehegatten beteiligen, kann zukünftig eine Vertretung der Jäger in der Vertreterversammlung der SVLFG erreicht werden. Dadurch erwartet sich der BJV wir mehr Transparenz, eine Diskussion auf Augenhöhe sowie mehr Einfluss bei jagdrelevanten Entscheidungen. Grundsätzlich halten BJV und DJV an der Forderung der Mitglieder, die Jagd aus der Zwangsversicherung SVLFG und damit aus dem Sozialgesetzbuch VII zu entlassen, weiterhin fest.

Wer noch Rückfragen hat, kann sich gerne bei mir melden, denn nur wenn sich alle Wahlberechtigten beteiligen, können wir eine Vertretung der Jagd in der  Vertreterversammlung der SVLFG erreichen.

6. Vorlage von Keilerwaffen bei Hegeschauen

Durch die Regierung von Oberfranken wurde heute mitgeteilt, dass die bisher in Oberfranken ganz überwiegend Praxis der Jagdbehörden, bei Anordnung öffentlicher Hegeschauen auch die Vorlage der Keilerwaffen als „Kopfschmuck des Schalenwildes“ im Sinne von § 16 Abs. 4 AVBayJG zu verlangen, nicht mehr angewendet werden soll. Nachdem ein Betrieb der Bayerischen Staatsforsten dies in Frage gestellt hat, hat die Regierung von Oberfranken nach Rücksprache mit der obersten Jagdbehörde darum gebeten, die Präsentation von Keilerwaffen bei der öffentlichen Hegeschau nicht mehr verpflichtend festzulegen. Hauptsächlicher Sinn und Zweck der Hegeschauen sei die Überwachung der Durchführung der Abschusspläne und da ist Schwarzwild gemäß § 21 Abs. 2 BJagdG von der Abschussplanung für Schalenwild ausgenommen.

Als Grundlage für die Vermittlung von Informationen über die Entwicklung der Wildschadenssituation und des Schwarzwildbestandes werden Keilerwaffen für sich genommen so wenig aussagekräftig gehalten und deshalb wird ihre verpflichtende Vorlage allein für diese Zwecke als unverhältnismäßig angesehen.

7. Kormoranbejagung – Fischer bitten Jäger um Hilfe

Die Fischereiverbände klagen über den derzeit hohen Druck von Kormoranen auf die heimische Fischwelt und bitten die bayerische Jägerschaft um Unterstützung bei einer gezielten Kormoranreduzierung. Aufgrund der derzeitigen Witterungslage sind die meisten Stillgewässer zugefroren, so dass Kormorane auf der Suche nach Fischnahrung jetzt besonders die sensiblen Fließgewässerabschnitte anfliegen und hier extreme Schäden bei heimischen Salmoniden wie Bachforelle und Äsche anrichten. Da die meisten Salmoniden Winterlaicher sind, schwimmen diese gegenwärtig in die Laichgewässer ein und werden so in den klarsichtigen und strukturarmen Gewässern zur leichten Beute. Die Größe der Laichfische spielt für die gefräßigen Kormorane keine Rolle. Dies führt zu einer regionalen Gefährdung heimischer Fischbestände, besonders dort, wo Kormorane in großer Zahl an kleineren Bächen einfallen. Aktuelle Fälle aus vielen Teilen Bayerns belegen dies. Aber auch in anderen Bundesländern wie Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die „Räuberei“ der Kormorane ein viel diskutiertes Thema.

Seit 2008 ist die Bejagung von Kormoranen in Bayern in der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) geregelt. Für eine gezielte Kormoranreduzierung sind regionale  Absprachen zwischen Fischern und Jägern daher zwingend notwendig. Der BJV bittet um Unterstützung der bayerische Fischerei durch Gemeinschaftsjagden auf Kormorane an den Fließgewässern im Januar und Februar. Die Jagdzeiten sind der Anlage (AAV-Kormoran) zu entnehmen.

8. Stammtisch und Fuchswoche der Jägerschaft Hof

Am Donnerstag, den 09.02.2017, veranstalten wir wieder unseren monatlichen Jägerstammtisch im Jägerheim. Beginn ist um 19.00 Uhr; bei Bedarf kann auch das Laserschießkino geöffnet werden.

Außerdem möchte ich euch herzlich zur Teilnahme an unserer Fuchswoche vom 30.01. bis 11.02.2017 einladen. Das Streckelegen erfolgt am Sonntag, den 12.02.2017, ab 10.00 Uhr, im Garten unseres Jägerheims. Für eine Brotzeit und Getränke ist wie immer gesorgt.

Wir wünschen euch einen guten Anblick und ein kräftiges Waidmannsheil.

Mit Waidmannsheil

Armin Hohmann

Anlagen: