In letzter Minute
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In letzter Minute

Zu Redaktionsschluss hat uns die Meldung eines Revierinhabers aus dem Gebiet der Jägerschaft Hof erreicht, der in seinem Jagdrevier einen äußerst unerfreulichen Fund machte. Wir denken, dass die nachfolgenden Bilder für sich sprechen und meinen, dass ein solches Verhalten, wie es der „Entsorger“ an den Tag gelegt hat, von Seiten der Jägerschaft und ihrer Mitglieder nicht toleriert werden kann.

Wir weisen deshalb darauf hin, dass nach dem Erlegen und direkten Aufbrechen des Wildes im Revier die nicht für den Verzehr vorgesehenen Teile dort verbleiben können. Dies gilt für den Aufbruch (z.B. Magen-Darm-Trakt, Lunge, Geschlechtsorgane) und für direkt anfallende Zerwirkreste (z.B. Kopf, Gliedmaßen, Schwarte, Knochen). Diese Aufbrüche und Zerwirkreste müssen gemeinwohlverträglich zurückgelassen werden. Das heißt, es darf zu keiner Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zu keiner Beeinträchtigung der Umwelt kommen. Ein Vergraben von Aufbrüchen und Zerwirkresten ist grundsätzlich möglich. Hierbei ist insbesondere ein ausreichender Abstand zu Gewässern, zum Grundwasser und zu Wasserschutzgebieten einzuhalten. Zu beachten ist jedoch dabei, ob es sich um ein Gebiet oder ein Wildtier handelt, bei dem der Verdacht auf Seuchenbefall vorliegt. In diesem Fall darf im Revier nichts entsorgt werden! Wir gehen davon aus, dass die beiden Sauen keine Anzeichen einer Wildseuche (z.B. Schweinepest) aufgewiesen haben, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass Aufbrüche und Zerwirkreste aus anderen Revieren oder Wildkammern nicht mehr in ein Revier verbracht werden dürfen! Der unbekannte Entsorger sollte sich einmal mit den einschlägigen Rechtsvorschriften befassen und sich eingehend mit seinem Fehlverhalten auseinandersetzen.

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