Änderungen bei der Beantragung des Schadensausgleichs für radioaktiv belastetes Wild
Änderungen bei der Beantragung des Schadensausgleichs für radioaktiv belastetes Wild

Änderungen bei der Beantragung des Schadensausgleichs für radioaktiv belastetes Wild

Durch das LRA Hof wurde mitgeteilt, dass zukünftig Änderungen bei der Beantragung des Schadensausgleichs nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz erfolgen.

Ab 1. Januar 2017 darf nur noch das in der Anlage befindliche neue Antragsformular verwendet werden. Neu ist, dass neben dem Originalmessprotokoll und der Originalrechnung für die Untersuchungskosten ein amtlicher Vernichtungsnachweis der Kategorie 1 (KAT 1) mit Handelspapiernummer und dem Datum des Handelspapiers im Original vorzulegen ist.

Entsorgungsbescheinigungen des Veterinäramtes der Stadt Hof, welches diese Bescheinigungen für die Entsorgung über die Wildtiersammelstelle Hohensaas ausstellt, enthalten momentan nicht die ab 2017 vom Bundesverwaltungsamt zwingend geforderten Angaben. Wegen rechtlicher Probleme bezüglich der notwendigen Ergänzung der Entsorgungsbescheinigung hat das Veterinäramt der Stadt Hof die Regierung von Oberfranken eingeschaltet. Sobald diese geklärt sind, werden wir Sie entsprechend informieren.

Nach Auskunft des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern steht die Handelspapiernummer  auf der Abholbescheinigung, die auch die Angabe KAT 1 enthält, die der Fahrer beim Abholen des zu entsorgenden Wildes aushändigt.

Wenn noch kein Schadensausgleich für Wild, das in den Jahren 2014, 2015 und 2016 erlegt wurde, beantragt worden ist, sollte der Antrag noch dieses Jahr gestellt werden, da nach Auskunft des Bundesverwaltungsamtes der Antragsteller bei Anträgen im Jahr 2017 (Erlegungsjahr ist nicht relevant) eine Entsorgungsbescheinigung mit Handelspapiernummer vorlegen muss. Wenn die Handelspapiernummer beim Entsorgungsnachweis nicht enthalten ist, muss diese der Antragsteller auf seine Kosten beschaffen.

Das Bundesverwaltungsamt hat unterdessen darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2016 noch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Das Antragsformular finden Sie als Anlage auf unserer Formular-Seite.