Halbautomaten ab 30. Juli 2016 in Bayern wieder zulässig
Halbautomaten ab 30. Juli 2016 in Bayern wieder zulässig

Halbautomaten ab 30. Juli 2016 in Bayern wieder zulässig

Unseren Vorstand erreichte heute folgende Nachricht:

Sehr geehrte Kreisgruppenvorsitzende,

um Ihre rasche Information sicherzustellen, dürfen wir Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass das Bayerische Landwirtschaftsministerium durch eine eigene Verordnung sicherstellen wird, dass in Bayern ab 30. Juli 2016 die Verwendung von Halbautomaten bei der Ausübung der Jagd wieder zulässig ist.

Wir haben diese Information gestern von Staatsminister Brunner erhalten und wollen auf diesem Wege sicherstellen, dass sie schnellstmöglich bei allen bayerischen Jägern ankommt.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Ernst Weidenbusch, MdL

Jagdpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion