Anträge nach dem Atomgesetz bei strahlenbelastetem Wild
Anträge nach dem Atomgesetz bei strahlenbelastetem Wild

Anträge nach dem Atomgesetz bei strahlenbelastetem Wild

Das Landratsamt Hof teilt mit, dass bei einem Antrag für den Schadenausgleich nach dem Atomgesetz für strahlenbelastetes Schwarzwild Probleme aufgetreten sind.

Es wurde daher mit dem Bundesverwaltungsamt in Köln Kontakt aufgenommen.

Der zuständige Mitarbeiter, Herr Kamp, erklärte, dass ab sofort mit dem Antrag das Originalmessergebnis, die Originalentsorgungsbescheinigung und die Originalrechnung für die Untersuchungsgebühren dem Bundesverwaltungsamt mit vorgelegt werden müssen. Telefaxe sind nicht ausreichend. Bei Abholung durch den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern in Walsdorf ist neben der Abholungsbescheinigung auch die Rechnung mit vorzulegen.

Wenn Unterlagen für bereits eingereichte Anträge noch notwendig sein sollten, wird das LRA Hof diese beim Antragsteller einzeln anfordern.