Lebensmittelhygiene/Fleischhygiene
Lebensmittelhygiene/Fleischhygiene

Lebensmittelhygiene/Fleischhygiene

Die Veterinärabteilung des Landkreises Hof hat mitgeteilt, dass sinnfällige Veränderungen, wie sie durch den Befall mit Larven des Fuchsbandwurmes hervorgerufen werden, sogenannte „bedenkliche Merkmale“ darstellen. Bei Vorliegen solcher Merkmale muss bei vorgesehener Abgabe an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe eine kundige Person der zuständigen Behörde mitteilen, welche auffälligen Merkmale festgestellt wurden. Der amtl. Tierarzt hat diese Information bei der Beurteilung des Fleisches zu berücksichtigen.

Ist der Eigenverbrauch oder die Abgabe im Rahmen der Regelung zur kleinen Menge vorgesehen, so muss der Jäger das Wild zur amtlichen Fleischuntersuchung anmelden. Fleisch mit den beschriebenen bedenklichen Merkmalen ist im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung als „genussuntauglich“ zu erklären und die Tierkörper incl. Eingeweide / Aufbruch als K1 Material zu entsorgen. Dies gilt auch unabhängig von der tatsächlichen Gefahr, die von Larven des Fuchsbandwurmes im Wildbret ausgeht. Eine Abklärung, ob tatsächlich ein Befall mit Larven des Fuchsbandwurmes vorliegt, ist für die Beurteilung im Sinne des Lebensmittelrechts nicht erforderlich.

ANLAGE: Schreiben des Landratsamtes Hof