Aus aktuellem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass in Bayern die Nilgans dem Jagdrecht mit einer Jagdzeit unterstellt wurde (§§ 18 Nr. 2, 19 Abs. 3 Satz 2 (neu) AVBayJG).
Zusätzlich wurden die Jagdzeiten von Grau- und Kanadagans angepasst (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g) AVBayJG).
Die Jagdzeit wurde für alle drei Arten einheitlich vom 1. August bis 15. Januar festgelegt. Diese Änderungen sind am 01.08.2014 in Kraft getreten.