Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse 2019/20
Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse 2019/20

Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse 2019/20

Die Regularien für die Aufwandsentschädigung Schwarzwild im Jagdjahr 2019/20 werden vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium (StMUV) und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit festgelegt. Noch liegen uns derzeit keine Informationen über die Abwicklung vor. Ich informiere euch sofort, sobald wir neue Erkenntnisse haben. Derzeit läuft eine Ausschreibung zur Übertragung  der Auszahlungsermächtigung, an der sich neben dem BJV auch der Bayerische Bauerverband beteiligt. Es ist also derzeit nicht klar, wer zukünftig die Aufwandsentschädigungen auszahlen wird. Das heißt, es gibt derzeit auch noch keine Erstattungsanträge für das Jagdjahr 2019/20 – voraussichtlich stehen die neuen Antragsformulare erst gegen Ende März 2020 zur Verfügung. Aber auch zu der bekanntgemachten „ASP-Abschussprämie“ in Höhe von 100,00 € gibt es keinerlei Informationen, außer dass diese nur in den neun grenznahen Landkreisen zu Sachsen, Thüringen und zur Tschechei geleistet werden soll.