Urteil zur Aufbewahrung von Waffentresorschlüsseln
Urteil zur Aufbewahrung von Waffentresorschlüsseln

Urteil zur Aufbewahrung von Waffentresorschlüsseln

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Entscheidung zur Aufbewahrung von Waffentresorschlüsseln zu Gunsten eines Jägers getroffen. Der Fall: Einem Jäger wurde die Zuverlässigkeit abgesprochen, weil er den Zweitschlüssel für seinen Waffenschrank in einer verschlossenen Geldkassette im Schlafzimmer aufbewahrt hatte, die nicht der Sicherheitsstufe A entsprach. Bei einem Einbruch in sein Haus, haben die Einbrecher die Geldkassette mit schwerem Werkzeug aufgebrochen, den Schlüssel gefunden, entnommen und damit den Waffenschrank geöffnet und zwei Langwaffen entwendet.

Das Urteil: Der Bescheid der Waffenbehörde musste zurückgenommen werden, weil das Gericht ihn für rechtswidrig erachtete und den Kläger (Jäger) in seinen Rechten verletzt sah.