Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Entscheidung zur Aufbewahrung von Waffentresorschlüsseln zu Gunsten eines Jägers getroffen. Der Fall: Einem Jäger wurde die Zuverlässigkeit abgesprochen, weil er den Zweitschlüssel für seinen Waffenschrank in einer verschlossenen Geldkassette im Schlafzimmer aufbewahrt hatte, die nicht der Sicherheitsstufe A entsprach. Bei einem Einbruch in sein Haus, haben die Einbrecher die Geldkassette mit schwerem Werkzeug aufgebrochen, den Schlüssel gefunden, entnommen und damit den Waffenschrank geöffnet und zwei Langwaffen entwendet.
Das Urteil: Der Bescheid der Waffenbehörde musste zurückgenommen werden, weil das Gericht ihn für rechtswidrig erachtete und den Kläger (Jäger) in seinen Rechten verletzt sah.