Beitragsbescheide der SVLFG
Beitragsbescheide der SVLFG

Beitragsbescheide der SVLFG

Durch den BJV wurden wir gebeten, die Revierpächter auf die Einlegung von Widersprüchen gegen die Beitragsbescheide der SVLG hinzuweisen. Hier der Text des Jagdverbandes:

Die SVLFG verschickt Beitragsbescheide – legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein!

Im August wurden von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder Beitragsbescheide verschickt.
Wir raten Ihnen dringend, innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Wochen dagegen Widerspruch einzulegen.

Der Bayerische Jagdverband hat in erster Instanz einen Musterprozess gegen die SVLFG vor dem Sozialgericht Landshut gewonnen. Die teils enormen Beitragssteigerungen durch die Umstellung der Beitragsberechnungsgrundlage vom Jagdwert auf die Jagdfläche sind nicht rechtens, stellte das Gericht fest.  Seitens der SVLFG wurde jedoch bereits Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.

Unter Angabe des Aktenzeichens dieses Musterprozesses S 8 U 5014/15 sollten Sie deshalb unbedingt Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid einlegen. Die Begründung zum Widerspruch ist unten stehend abrufbar, ebenso ein Muster für die Formulierung des Widerspruchs. Wichtig: Der Beitrag ist dennoch zu bezahlen – allerdings mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“.  Grundsätzlich ist gegen jeden Beitragsbescheid erneut Widerspruch einzulegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die BJV-Geschäftsstelle, Frau Anita Weimann, Tel.: 089 – 990 234 54, Email: anita.weimann@jagd-bayern.de

Widerspruchsvorlage

Begründung Widerspruch