Prüfung von gesetzlich zugelassenen Schlagfallen
Prüfung von gesetzlich zugelassenen Schlagfallen

Prüfung von gesetzlich zugelassenen Schlagfallen

 

Alle 5 Jahre muss regelmäßig die Schlagkraft der bei der Fallenjagd eingesetzten Schlagfallen überprüft werden. Die Prüfung und Nummerierung kann von unserem Ehrenvorsitzenden Hartmut Opitz (Tel. 09281 / 67701) vorgenommen werden. Bitte vor dem Aufstellen der Fallen beachten, dass diese bei den Unteren Jagdbehörden der Stadt Hof oder des Landkreises Hof angemeldet und registriert werden müssen.