Jagdrecht
Jagdrecht

Jagdrecht

Wir weisen nochmals darauf hin, dass durch das Landratsamt Hof der Abschuss von Ringeltauben durch die Jagdausübungsberechtigten in der Zeit vom 16.07. bis 31.10. eines jeden Jahres bewilligt wurde. Die getroffene Anordnung gilt zusätzlich zur gesetzlichen Jagdzeit und dient zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden.